Ihr Weg zur Kur
Ambulante Vorsorgekur (auch offene Badekur genannt)
Eine Vorsorgekur soll Krankheiten vermeiden, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Die Kur dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden. Bei einer ambulanten Vorsorgekur kann sich der Kurgast die Kureinrichtung aussuchen und seinen Aufenthalt im Kurort selbst organisieren. Gemeinsam mit dem Kurarzt werden dann die jeweiligen Anwendungen ausgewählt. Dies können z.B. Moorbäder, Krankengymnastik, Massagen oder Neuauflagen sein. Eine Vorsorgekur dauert maximal drei Wochen. Die Möglichkeit einer Verlängerung besteht bei dringenden medizinischen Gründen
Wie beantrage ich eine ambulante Vorsorgekur?
Sprechen Sie mit Ihren behandelnden ÄrztInnen. Gemeinsam mit Ihnen können Sie einen Antrag bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen. Die ambulante Vorsorgemaßnahme (offene Badekur) ist seit 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen (§ 23 SGB V), jedoch muss vor Beginn der Maßnahme der Antrag bewilligt worden sein. Diesen Antrag können Sie alle 3 Jahre erneut stellen.
Wer übernimmt die Kosten?
Ihre Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 100% der Kurarztkosten, sowie 90% der Kosten, die durch Kurmittel entstehen. Die restlichen 10% müssen von den Versicherten selbst gezahlt werden. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10€ pro Verordnung. Die Unterkunft, sowie die Verpflegung zahlen die Versicherten (Zuschuss GKV bis zu 16€/Tag).
MEDICLIN Rose Klinik
Parkstraße 45-47
32805 Horn-Bad Meinberg
+49 5234 9070
info.rose@mediclin.de
www.rose-klinik.de
Stationäre Vorsorgekur
Auch die stationäre Vorsorgekur soll Krankheiten vorbeugen. Allerdings werden Sie während dieser Kur in einer medizinischen Einrichtung wie bspw. einer Kurklinik untergebracht. Hier ist also für Unterkunft und Verpflegung gesorgt und es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Eine stationäre Vorsorgekur ist also dann die richtige Wahl, wenn man nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.
Wie beantrage ich eine stationäre Vorsorgekur?
Sprechen Sie mit Ihren behandelnden ÄrztInnen. Gemeinsam mit Ihnen können Sie einen Antrag bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen. Damit Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, muss Ihre letzte stationäre Kur in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.
Wer übernimmt die Kosten?
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Sie zahlen lediglich die Eigenbeteiligung.
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Dr. Becker Brunnen-Klinik
Blomberger Straße 9
32805 Horn-Bad Meinberg
+49 5234 906900
aufnahme.brunnen-klinik@dbkg.de
www.dbkg.de/kliniken/dr-becker-brunnen-klinik/kurzprofil-klinik
Ambulante Rehabilitationskur
Eine Rehabilitationskur ist für Menschen gedacht, die bereits krank sind oder waren und auf dem Weg der Besserung optimal unterstützt werden sollen. Hier eignet sich ein Aufenthalt in einem Kurort natürlich besonders. Da es sich um eine ambulante Kur handelt, bedeutet es auch hier, dass Sie Ihren Kuraufenthalt selbst organisieren. Die Dauer der Rehabilitationskur beträgt im Normalfall 20 Tage, wird jedoch durch die Indikation beeinflusst.
Wie beantrage ich eine ambulante Rehabilitationskur?
Der Antrag wird von den behandelnden ÄrztInnen, sowie den PatientInnen bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Die ambulante Rehabilitationskur kann alle 4 Jahre erneut beantragt werden, in dringenden medizinischen Notfällen kann dies im Einzelfall individuell entschieden werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden allein von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Deutschen Rentenversicherung getragen.
Die Eigenbeteiligung beträgt 10 € pro Tag. Die Dauer darf maximal 28 Tage pro Jahr betragen, hierbei werden Krankenhausaufenthalte angerechnet.
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Stationäre Rehabilitationskur
Bei der stationären Rehabilitationskur werden Sie, anders als bei der ambulanten Kur, in einer medizinischen Einrichtung untergebracht. Es steht Ihnen rund um die Uhr Pflegepersonal zur Seite. Für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ist somit gesorgt und Sie können sich voll und ganz auf das Gesundwerden konzentrieren. Stationäre Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel drei Wochen.
Wie beantrage ich eine stationäre Rehabilitationskur
Der Antrag wird von den behandelnden ÄrztInnen, sowie den PatientInnen selbst bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Die stationäre Rehabilitationskur kann alle 4 Jahre erneut beantragt werden, in dringenden medizinischen Notfällen kann dies im Einzelfall individuell entschieden werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden allein von der Gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Deutschen Rentenversicherung getragen.
Die Eigenbeteiligung beträgt 10 € pro Tag.
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Anschlussheilbehandlung
Unter einer Anschlussheilbehandlung versteht man eine besondere Form der Rehabilitationskur, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
Der Antrag wird vom Sozialdienst des Krankenhauses direkt an die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung gestellt. Der Antritt der Kur muss bis 14 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt erfolgen.
Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, sofern Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen - und zwar höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr. Wenn Sie in einem Jahr bereits mehrere Krankenhausaufenthalte oder Anschlussrehabilitationen in Anspruch genommen haben, werden alle Tage der Zuzahlung berücksichtigt und gegenseitig angerechnet.
Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Viele Patienten können sich ganz oder teilweise vom Rentenversicherungsträger davon befreien lassen.
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Kur mit Hund
Vielen Tierbesitzer:innen fällt die Entscheidung zu einer mehrwöchigen Abwesenheit schwer, wenn sie für ihre Haustiere ein Betreuungsproblem haben – auch wenn dies medizinisch notwendig wäre wie zum Beispiel bei einem Reha Aufenthalt. Zudem können sich Patient:innen mental nicht vollständig auf die Reha Inhalte einlassen, wenn sie sich um ihre zurückgelassenen vierbeinigen Freunde sorgen.
Im Staatsbad Meinberg sind derzeit zwei Gesundheitsanbieter, die eine Kur mit Hund anbieten.
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Kur für Pflegende Angehörige
Auszeit in OWL – Kur-Angebote für pflegende Angehörige
Das Projekt „Auszeit in OWL“ wurde im Juli 2021 zum Förderprojekt der REGIONALE 2022.
Viele spüren es am eigenen Beispiel, wer pflegender Angehöriger ist, merkt schnell, wie kräftezehrend diese Aufgabe ist, auch sie von Herzen gerne erfüllt wird. Doch auf Dauer ist es nicht möglich, andere gut zu pflegen, ohne gut für sich selbst zu sorgen.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu gönnen, ohne das Gefühl zu haben, jemanden zu vernachlässigen, denn Sie können gemeinsam eine Kur machen.
Die MediClin Rose Klinik bietet als erste in Lippe eine solche Kur an.
Wie beantrage ich eine Kur für pflegende Angehörige?
Sprechen Sie mit Ihren behandelnden ÄrztInnen. Gemeinsam können Sie in Erfahrung bringen, ob eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage kommt, denn der Bedarf muss medizinisch begründet sein.
Füllen Sie anschließend das Antragsformular aus. Ihre ÄrztInnen helfen Ihnen sicherlich gerne. Dieses ausgefüllte Antragsformular reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, welches durch den MDK, den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt wird.
Sorgen Sie für eine Ersatzpflegekraft, welche die Pflege während Ihrer Abwesenheit übernimmt.
Wer übernimmt die Kosten?
- Bei pflegenden Angehörigen, die nicht (mehr) berufstätig sind, kommt in der Regel die Krankenkasse für die Kosten auf.
- Berufstätige pflegende Angehörige fallen normalerweise in die Zuständigkeit der Rentenversicherung.
- Ist die Reha aufgrund eines Unfalls notwendig, zahlt die Unfallversicherung.
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Trinkkur
Ziel einer Trinkkur ist es, den Körper auf eine gesunde und natürliche Art und Weise von innen zu reinigen, ihn zu entgiften und zu entschlacken. Durch die ausreichende Zufuhr von Heilwasser und Mineralstoffen, wird der Organismus gestärkt und mit wertvollen Spurenelementen versorgt.
Luftkur
Bei der Luftkur handelt es sich um eine Form der Klimatherapie.
Terrainkur
Bei dieser speziellen Form der Bewegungstherapie können Sie selber eine individuelle Belastungsanpassung an Ihre persönlichen physiologischen Voraussetzungen vornehmen.