Allgemeine Geschäftsbedingungen der GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH
Die GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH (im Folgenden: GUT) ist Reiseveranstalter der in diesem Prospekt/auf der Website angebotenen Pauschalreisen (siehe dazu Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a BGB), in denen eine Insolvenzversicherung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Daneben vermittelt die GUT als Reservierungsstelle nicht verbundene Einzelleistungen einzelner Leistungserbringer (im Folgenden: Anbieter) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen im letztgenannten Fall direkt zwischen dem Anbieter, der in diesem Fall als Reiseveranstalter auftritt und dem Kunden. Die Angebote zum Vertragsschluss richten sich ausschließlich an Personen, die die Volljährigkeit erlangt haben.
A. GUT als Reiseveranstalter
Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei den angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Vorstehendes gilt auch für Tagesreisen, deren Wert 500 EUR übersteigt. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH (nachstehend GUT genannt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen GUT über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
GUT hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS - Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: 040 - 244 288 0, Fax: 040 - 244 288 99, Mail: service@tourvers.de abgeschlossen.3 Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von GUT verweigert werden.4
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages verbindlich ab. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, elektronisch, per Telefax oder auf dem von der GUT vorgegebenen Formular erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die gesonderte Erklärung soll schriftlich abgegeben werden.
1.2 Die GUT sendet die Annahme, die grundsätzlich keiner bestimmten Form bedarf, an den Kunden oder das Reisebüro / andere Buchungsstelle; mit dem Zugang kommt der Vertrag zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde von der GUT eine schriftliche Reisebestätigung.
1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, liegt darin ein neues Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages. An dieses Angebot ist die GUT für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Wird dieses Angebot innerhalb der genannten Frist nicht ausdrücklich oder schlüssig (wie beispielsweise durch Überweisung einer Anzahlung oder des Reisepreises) angenommen, gilt das Angebot der GUT als abgelehnt.
1.4 Vertragspartner ist die GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH, vertreten durch den vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Thorsten Brandt, Parkstr. 10, 32805 Horn-Bad Meinberg. Reisebüros und andere Buchungsstellen treten nur als Vermittler auf.
2. Bezahlung
2.1 Mit der Reisebestätigung wird ein Sicherungsschein nach § 651k BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entweder auf der Rückseite aufgedruckt oder damit zusammen geheftet übersandt; die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind insolvenzgesichert (vgl. § 651k BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)). Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist der Reisepreis fällig.
2.2 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens 25,00 EUR fällig und ist zu zahlen; der vom Kunden zu leistende Anzahlungsbetrag wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt (Buchungseingang bei der GUT) zu zahlen. Im Einzelfall kann die GUT den Kunden auffordern, seine Zahlung direkt gegenüber dem Leistungsträgern vor Ort zu erbringen, der insoweit für die GUT geldempfangsbevollmächtigt ist.
2.3 Nach vollständiger Zahlung (Buchungseingang bei GUT) erhält der Kunde die Reiseunterlagen. Bitte benachrichtigen Sie GUT umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder die Reisedokumente nicht spätestens 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Fall wird GUT, die vollständige Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder gegen Zahlungsnachweis für Sie hinterlegen. Wenn der Kunde GUT nicht benachrichtigt und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antritt, muss GUT dies als kostenpflichtigen Rücktritt (vgl. Punkt A. 5.3) behandeln.
2.4 GUT ist berechtigt den Reisevertrag aufzulösen, sofern die Anzahlung /Restzahlung nicht fristgerecht dem Konto der GUT gutgeschrieben ist. Entscheidend ist die Buchungsgutschrift bei der GUT. Als Entschädigung kann GUT die entsprechenden Rücktrittgebühren (vgl. Punkt A. 5.3) verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel oder ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand vorliegt. GUT ist nicht verpflichtet, bei noch nicht vollständiger Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen zu übergeben.
3. Leistungen
3.1 Maßgebliche Grundlagen des Vertrages sind diejenigen Leistungen, die in der Reisebestätigung vereinbart wurden und die von der GUT im Reservierungssystem hinterlegt sind oder in einer entsprechenden Leistungsbeschreibung oder einem Katalog der GUT dargestellt sind. Wird über Dritte gebucht (wie z. B. durch Agenturen) sind diese nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte oder Zusicherungen abzugeben, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die Leistungen, die die GUT ausschrieb, hinauszugehen oder die gar im Widerspruch zu den ausgeschriebenen / bestätigten Leistungen stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von der GUT herausgegeben werden, sind für die GUT und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich. Nebenabreden (Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken, sowie Sonderwünsche berücksichtigt die GUT gern; sie werden Vertragsbestandteil, wenn die GUT sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. GUT empfiehlt, eine solche Versicherung abzuschließen, dies kann auch über die GUT erfolgen. Es besteht zudem die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Für die Sicherheit der Kunden insgesamt empfiehlt die GUT einen Komplettschutz mit Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von der GUT wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 GUT wird über dringend notwendige Leistungsänderungen und –abweichungen den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Unter Umständen kann sie dem Kunden eine Umbuchung oder den Reiserücktritt anbieten.
5. Stornierung der Reise durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der nachfolgend genannten Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GUT.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die GUT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes ist z. B. zu berücksichtigen: gewöhnlich ersparte Aufwendungen. Die GUT kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bei Pauschalreisen:
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10%,
• bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20%,
• bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%,
• bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 40%,
• bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 45%,
• bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 50%,
• ab dem 02. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90%;
bei Ferienwohnungen:
• bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10%,
• bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%,
• bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 50%,
• ab dem 21. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 90%;
bei Zimmern und sonstigen Einzelleistungen:
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25%,
• bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 35%,
• bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 50%,
• ab dem 07. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise: 90%;
Eintrittskarten 100 %
sofern nicht anders ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht mehr möglich ist.
5.3 Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der GUT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von der GUT geforderte Pauschale. Die GUT behält sich im Gegenzug vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, die dem Kunden gegenüber konkret zu beziffern ist, zu berechnen; dann wird vom Kunden dieser Betrag geschuldet.
5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Verpflegungsart vorgenommen (im Folgenden: Umbuchung), so erhebt die GUT bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine pauschale Umbuchungsgebühr von 25,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die GUT berechnet hierfür eine Umbuchungsgebühr von 25,00 EUR. Die GUT kann dem Wechsel in der Person des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der GUT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Sofern der Kunde aufgrund eines Rücktritts Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt und dies aufgrund einer Abreise oder sonstiger in seiner Risikosphäre liegenden Umstände erfolgt, ist die GUT bemüht, bei den Leistungsträgern vorzusprechen und sich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen, sofern die GUT unverzüglich von der Nichtinanspruchnahme informiert wird. GUT ist hierzu nicht verpflichtet, sofern es sich um eine völlig unerhebliche Leistung handelt oder gesetzliche Normen / staatliche Verfügungen einer Erstattung entgegenstehen oder die GUT zu spät informiert wird.
6. Rücktritt und Kündigung durch die GUT
6.1 Die GUT kann bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl bis dahin nicht erreicht wurde und der Kunde auf die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung hingewiesen wurde. Die GUT ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.2 Die GUT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der GUT nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält die GUT den Anspruch auf den Reisepreis. Die GUT muss sich lediglich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dadurch entstehen, dass Gutschriften von einzelnen Leistungsträgern erfolgen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde in dem Fall selbst.
7. Aufhebung des Vertrages wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. Unwetter, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Waldbrand, Zerstörung der Unterkünfte) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die GUT bis zum Reisebeginn zurücktreten, während der Reisende auch nach Reisebeginn zurücktreten kann. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die GUT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die GUT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
8. Gewährleistung
GUT bietet folgende Gewährleistungsmöglichkeiten: Abhilfe, Minderung, Kündigung und/oder Schadensersatz nach den nachfolgenden Regelungen.
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die GUT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die GUT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt (wie z. B. eine gleichwertige Unterkunft im gewählten Urlaubsort oder einer vergleichbaren benachbarten Ortschaft).
8.2 Für die Dauer einer erheblichen nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern er den Mangel bei der GUT oder dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich nach Auftreten anzeigt. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die GUT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der GUT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der GUT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Er schuldet der GUT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die GUT nicht zu vertreten hat.
9. Beschränkung der Haftung der GUT
9.1 Die GUT beschränkt ihre Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf maximal den 3-fachen Reisepreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die GUT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von der GUT eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der GUT.
9.2 Für alle gegen die GUT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haftet die GUT bei Personenschäden bis 75.000 EUR und bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
9.3 Die GUT haftet nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, u. s. w.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der GUT geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass der Reisende den Reisemangel unverzüglich noch während der Erbringung der Reiseleistung bei GUT anzeigt (Mängelrüge), um diesem die Möglichkeit zu geben, eine Abhilfe zu schaffen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2 Ansprüche des Kunden gegenüber der GUT nach §§ 651c bis 651f BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der GUT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die GUT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt insofern frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
10.3 Ersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren.
11. Mitwirkung & Hinweise
11.1 Soweit nicht anders vertraglich vorgesehen, ist der Kunde für die Anfahrt zum Leistungserbringungsort oder Flughafen selbst verantwortlich. Sofern der Kunde diesen Ort nicht kennt oder dieser von der GUT nicht eindeutig beschrieben wurde, setzt er sich rechtzeitig mit GUT in Verbindung und wird Klärung verlangen.
11.2 Um eventuelle Schäden bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu vermeiden oder gering zu halten, ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet. So hat er Beanstandungen unverzüglich der GUT oder der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt der Kunde schuldhaft eine Mangelanzeige, entsteht ihm kein Minderungsanspruch.
11.3 Der Reiseablauf wird sorgfältig von der GUT geplant und sie ist mit ihren Mitarbeitern bemüht, diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen.
11.4 Auch Schäden, Fehlleitungen von Gepäck oder Verluste von Reisegepäck sind der GUT oder der Reiseleitung vor Ort unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen setzt eine Schadensanzeige voraus.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
GUT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die GUT haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst wenn der Kunde die GUT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die GUT die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der GUT bedingt sind.
B. GUT als Reisevermittler
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
1.1 Die GUT vermittelt über ihre Prospekte und den Internetauftritt Einzelleistungen
(im Folgenden: Fremdreiseleistungen) mit dem Anbieter, sofern dies vom Kunden gewünscht wird.
1.2 Dabei tritt die GUT ausschließlich als Vermittlerin der Fremdreiseleistungen des jeweiligen Anbieters auf: GUT vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen den Kunden und der GUT kommt im Falle der Buchung einer Fremdreiseleistung ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, der auf die Vermittlung von Fremdreiseleistungen gerichtet ist.
1.3 Die in Publikationen veröffentlichten Angebote von Fremdreiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens der GUT oder der Anbieter dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter abzugeben (sog. invitatio ad offerendum). Dieses Angebot erfolgt durch die Übermittlung von Daten an die GUT oder durch Eingabe der Kundendaten auf dem Internet-Portal der GUT. Dem Kunden kann innerhalb von 6 Tagen direkt vom Anbieter oder über die GUT im Namen des jeweiligen Anbieters die Annahme des Vertragsangebots mitgeteilt oder ein neues Angebot zum Vertragsschluss mit geänderten Konditionen (im Folgenden: neues Angebot) übersendet werden.
1.4 Übersendet GUT/ der Anbieter eine Buchungsbestätigung, Rechnung oder Annahme, resp. nimmt der Kunde das neue Angebot an, kommt der entsprechende Vertrag über Fremdreiseleistungen mit dem Anbieter zustande. Diesem Vertrag können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters zu Grunde liegen. GUT weist darauf hin, dass sich die Anbieter das Recht vorbehalten haben, in den dortigen AGBs z. B. Zahlungsbedingungen, Haftungsregelungen, Stornierungs-, Umbuchungs-, Rückzahlungs- und Fälligkeitsregelungen niederzulegen. Die entsprechenden AGBs werden dem Kunden, soweit verfügbar, über das Portal der GUT zum Abruf zur Verfügung gestellt.
2. Mängel der Vermittlungsleistung
2.1 Sollte es vorkommen, dass der Kunde mit der Vermittlungsleistung unzufrieden ist, hat er diese Mängelrügen unverzüglich gegenüber der GUT anzuzeigen; soweit zumutbar, hat er der GUT die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Jedwede Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, Mängel anzuzeigen, sofern eine dem Kunden zumutbare Abhilfe möglich gewesen wäre.
2.2 Sollte es vorkommen, dass der Kunde mit der Fremdreiseleistung nicht zufrieden ist, wird darauf hingewiesen, dass GUT nicht zur Entgegennahme von Mängelanzeigen bzgl. dieser Leistungen berechtigt ist. Derartige Rügen sind direkt gegenüber dem Anbieter vorzubringen.
3. Hinweise zu den Angeboten der Fremdreiseleistung
3.1 Die GUT weist darauf hin, dass die Anbieter, sofern sie als Reiseveranstalter auftreten, vergleichbare Zahlungs- und Stornierungsregelungen haben, wie sie im ersten Teil unter A. dargestellt sind. Insoweit wird ausdrücklich auf die obigen Regelungen sowie auf die Bedingungen der Anbieter Bezug genommen. Hinsichtlich der konkreten Konditionen wendet sich der Kunde direkt an den Anbieter; Die GUT vermittelt ggf. den Kontakt.
3.2 Nach Abschluss eines Vertrages zwischen Kunde und Anbieter richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste Vertragsänderungen (z. B. Rücktritt, Kündigung, Umbuchungen) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
3.3 Die einzelnen Angaben zu den Fremdreiseleistungen beruhen auf den Angaben der Anbieter. Obgleich die GUT bemüht ist, die angegebenen Informationen zur Fremdreiseleistung im Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell vorzuhalten, kann eine Garantie hierfür nicht übernommen werden. GUT übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter. Eine Haftung für die Verfügbarkeit des Angebots ist ausgeschlossen.
3.4 GUT weist darauf hin, dass die Angebote von Fremdreiseleistungen nur in begrenzten Kontingenten zur Verfügung stehen. GUT haftet im Zusammenhang mit der Versendung von Reiseunterlagen nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung.
4. Haftung
4.1 GUT steht dafür ein, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. GUT haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/ mangelfreie Erbringung der Fremdreiseleistungen selbst.
4.2 Die vorgenannten Haftungsbefreiungen unter Punkt 3.3, 3.4 gelten nicht, soweit GUT bekannt war, dass die Angaben fehlerhaft und/oder unrichtig sind oder ihr bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt dies hätte bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes beschränkt.
4.3 Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet GUT im Übrigen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Haftung wegen übernommener Garantien. Bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten des Vermittlungsvertrages ist die Haftung von GUT auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden sowie in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
4.4 GUT haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (z. B. Unwetter, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, usw.) die die Dienste der GUT oder deren Lieferanten beeinflussen.
C. Gemeinsame Regelungen für die Angebote der GUT
1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen; Gerichtsstand
1.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder des Vermittlungsauftrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge; ebenso verhält es sich mit diesen Bedingungen.
1.2 Der Kunde kann die GUT nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der GUT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der GUT maßgebend.
1.3 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der GUT und Kunden, die keinen allgemeinen Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern die GUT im Ausland verklagt wird und dort nicht deutsches Recht zur Anwendung kommt, findet bezüglich der Rechtsfolgen gegen GUT – insbes. Art, Umfang & Höhe des Anspruchs – ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4 GUT behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Im Portal der GUT wird die jeweils aktuelle Version ab Zeitpunkt ihrer Geltung bereit-gehalten. Mit der Weiternutzung des Web-Angebots erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Änderungen.
2. Datenschutz
GUT verarbeitet und speichert Daten; Die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallenden personenbezogenen Daten werden bei GUT und bei verbundenen Stellen einzig zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen nach der DSVGO wie sie auf https://www.hornbadmeinberg.de/de/datenschutz.html genannt sind.
3. Kataloge
3.1 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben zu den Leistungen sind für die GUT bindend. Die GUT behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, sofern erhebliche sachliche, nicht vorhersehbare Gründe dazu veranlassen. Über diese Änderung wird der Kunde selbstverständlich vor Buchung informiert.
3.2 Mit der Edition neuer Kataloge / Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Reisetermine ihre Gültigkeit. Ebenso verhält es sich im Falle der Novellierung der AGBs (vgl. Punkt C. 1.1). GUT ist zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigt, sofern Druck- und Rechenfehler erkennbar sind.
4. Adresse
GesUndTourismus Horn-Bad Meinberg GmbH
Parkstraße 10 (im Historischen Kurpark, OT Bad Meinberg)
32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.: +49 5234 20597-0
Fax: +49 5234 20597-29
info@hornbadmeinberg.de
www.hornbadmeinberg.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thorsten Brandt
Registergericht: Amtsgericht Lemgo Registernummer: HRB 4814, Umsatzsteuer-ID: DE220389358
Stand: Juni 2021
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs