Heilbad Meinberg

Unser Ortsteil Bad Meinberg schaut auf eine 250-jährige Geschichte als Kurort und Staatsbad zurück. Unser ortsgebundenes, natürliches Schwefelmoor hat einen weitreichenden Ruf als Heilmittel. Und das unser Heilwasser, der zweite Bodenschatz ebenso bekannt ist, beweist der Erfolg unseres Mineralwassers "Bad Meinberger". Und wenn es dann noch zischt und sprudelt, dann sind Sie unserem dritten Heilmittel auf der Spur, nämlich der Kohlensäure.

Kurabgaberegelung

Kurtaxe: Wofür wird sie verwendet?

Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Besucher an einen Ort, der zur Erholung dient, zahlen müssen. Laut den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbands ist sie keine Steuer, keine Gebühr und kein Betrag, sondern eine „öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art.“

Die Kurtaxe trägt zur Finanzierung von u.a. folgender Leistungen bei:

  • Gesundheits- und Tourismuseinrichtungen
  • Brunnenausschank
  • Freizeit- und Veranstaltungsprogramme
  • Beratungs- und Betreuungsservice

Ihre Kurkarte erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber oder in der Tourist-Information/Kurverwaltung.

Bad Meinberg hat weiterhin den Heilbad-Status:

 

Von der Beitragspflicht sind befreit:

(kleiner Auszug aus der Kurbeitragssatzung)

  • Personen, die aufgrund physischer oder psychischer Krankheiten zur Inanspruchnahme von Kureinrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen nicht in der Lage sind und dies durch amtliche oder ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Personen, die als Begleitperson von schwerbehinderten Personen das Kurgebiet aufsuchen, wenn die Notwendigkeit der ständigen Begleitung durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises bei Aufenthaltsbeginn nachgewiesen wird, sie die Kosten des Aufenthaltes selbst in voller Höhe tragen und die Begleitpersonen selbst keine Gesundheitsmaßnahmen durchführen.
  • Personen, die als Hausbesucher bei einem im Erhebungsgebiet wohnhaften Wohnungsgeber unentgeltlich Aufnahme finden.