Anspruch: Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur, die alle drei Jahre (ambulant) bzw. alle vier Jahre (stationär) erneut beantragt werden kann.
Ärztlicher Befund: Ihr behandelnder Arzt bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme. Je nach Krankheitszustand empfiehlt er einen ambulanten oder stationären Aufenthalt.
Antrag: Gemeinsam mit dem Arzt füllen Sie den Kurantrag für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherung, Beihilfestelle) ein.
Prüfung & Genehmigung: Die Prüfung des Antrages erfolgt durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder Amtsarzt. Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Krankenasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle.
Durchführung: Um einen möglichst lang anhaltenden Effekt auf die Gesundheit zu haben, sollte eine Kur mindestens drei bis vier Wochen andauern.