Ihr Weg zur Kur

Offene Badekur

Wer kann diese beantragen?

Jeder mit einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige. Die Ambulante Vorsorgekur (offene Badekur) ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Antrag nicht genehmigt? Was nun?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet Ihren Antrag zu genehmigen.

Darf mein Partner mit?

Im Normalfall ja. Kommt aber auch auf die Auslastungen der Kliniken an.

Wie oft kann ich eine Badekur beantragen?

Sie haben alle drei Jahre die Möglichkeit eine ambulante Vorsorgeleistung zu beantragen.