Kurtaxe: Wofür wird sie verwendet?
Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Besucher an einen Ort, der zur Erholung dient, zahlen. Laut den Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbands ist sie keine Steuer, keine Gebühr und kein Betrag, sondern eine „öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art.“
Ihre Kurtaxe trägt zur Finanzierung von u.a. folgender Leistungen bei:
Ihre Kurkarte erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber oder in der Tourist-Information/Kurverwaltung.
Gästekarte mit Sparpotenzial → hier
Erwachsene | 1,60 € |
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Jugendliche (14 bis 18 Jahre) | 1,60 € |
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Kinder (0 bis 14 Jahre) | 1,00 € |
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Schwerbehinderte (ab 80 %) | 1,20 € | Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % bei Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises. |
Begleitpersonen | 1,60 € | Normaler Kurbeitrag, außer: s. Befreiung von der Kurbeitragspflicht |
Jahreskurkarte | 54,00 € |
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Jahreskurkarte Schwerbehinderte (ab 80 %) | 48,60 € |
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Zweitwohnsitz | 54,00 € | Pauschaler Jahreskurbeitrag unabhängig von der Dauer und der Häufigkeit Ihres Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit. |
Zweitwohnsitz Schwerbehinderte (ab 80 %) | 48,60 € | Pauschaler Jahreskurbeitrag unabhängig von der Dauer und der Häufigkeit Ihres Aufenthaltes und der Lage der Wohnungseinheit. Ermäßigt mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % bei Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises. |
Erwachsene | 0,60 € |
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Jugendliche (7 bis 16 Jahre) | 0,30 € |
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Kinder (0 bis 7Jahre) | 0,00 € |
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Schwerbehinderte (ab 50 %) | 0,30 € | Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % bei Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises. |
Begleitpersonen | 0,60 € | Normaler Kurbeitrag, außer: s. Befreiung von der Kurbeitragspflicht |
Jahreskurkarte | 27,00 € |
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Jahreskurkarte Schwerbehinderte (ab 50 %) | 13,50 € |
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Von der Beitragspflicht sind befreit
(kleiner Auszug aus der Kurbeitragssatzung)
Von der Beitragspflicht sind befreit: