Die „offene Badekur“ kann wieder von Ihrem Hausarzt verschrieben werden!
Die ambulante Vorsorgemaßnahme („Offene Badekur“) sind wieder seit dem 01. Juni 2021 Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V und darf alle 3-4 Jahre durchgeführt werden. Das heißt, sie kann wieder direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden.
Was genau ist eine "offene Badekur"?
Die Kur soll der Gesundheitsvorsorge dienen und helfen Krankheiten zu vermeiden z.B. chronische Erkrankung (bspw. Bluthochdruck, Übergewicht, Diabetes, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Kindesalters) . Solch eine Kur findet meistens nicht am eigenen Wohnort statt, sondern in einem anerkannten Kurort.
Eine Badekur kann je nach gesundheitlichem Zustand und medizinischer Indikation verschiedene Leistungen beinhalten:
Ihr Weg zur ambulanten Badekur:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Hier finden Sie mehr Informationen dazu!