Wissenswertes zum Thema / Anspruchsvoraussetzungen:

Jeder der im Wald und in der freien Landschaft reitet, muss ein Reitkennzeichen tragen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln und jährlich zu erneuernden Plaketten. Das Kennzeichen ist nicht an ein bestimmtes Pferd, sondern an den Halter gebunden.
Reiter, die ohne gültiges Kennzeichen reiten, handeln ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Nähere Informationen sind in einer detaillierten Broschüre enthalten, die kostenlos bestellt werden kann beim BürgerService des Kreises Lippe, Tel.: 05231/62300 oder bei der u. a. Sachbearbeiterin.


Welche Unterlagen sind zur Antragstellung notwendig?

Der Antrag auf Ausgabe eines Reitkennzeichens bzw. der Reiterplaketten kann telefonisch beim BürgerService oder der Sachbearbeiterin bestellt werden.
Die Reiterplaketten für die Folgejahre erhalten Sie automatisch bis zur Abmeldung.


Welche Kosten entstehen?

Für die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens beträgt die Reitabgabe einschl. Gebühr und Auslagen
38,40 € für Einzelreiter und 88,40 € für Reiterhöfe. Reiterhöfe sind Einrichtungen mit dem Zweck, Pferde für das Reiten im Wald und in der freien Landschaft bereit zu halten und zu vermieten.
Für die jährlich zu erneuernden Plaketten wird ein Betrag in Höhe von 30,35 € bzw. 80,35 €(Reiterhöfe) erhoben.
Alle üblichen Zahlungswege stehen zur Verfügung:
Barzahlungen beim BürgerService, wenn Sie das Reitkennzeichen/die Plaketten selbst abholen wollen, Zahlung nach Erhalt der Rechnung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung, die ebenfalls einer Folgeseite zu entnehmen ist.

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo.-Do. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
S. BürgerService: erweiterte Öffnungszeiten


Hier finden Sie das Formular zur Beantragung des Reitkennzeichens:

AntragReitkennzeichen.pdf