Wo darf ich reiten?
Das Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LG) regelt die Erholung in der freien Landschaft, die auch das Reiten in der freien Landschaft und im Walde beinhaltet.
Obwohl nach dem Gesetz das Reiten im Walde eigentlich nur auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen gestattet ist, hat sich der Kreis Lippe für eine sogenannte Freistellungsregelung entschieden. Damit ist das Reiten - mit Ausnahme der kartenmäßig aufgeführten Gebiete - auf allen privaten Straßen und Wegen im Wald erlaubt, sofern diese nicht als Wanderwege, Wanderpfade, Sport- oder Lehrpfade gekennzeichnet sind.
FreistellungsregelungLippe.pdf



